Demo buchen
RechtlichesAGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rostify SaaS

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Überlassung der Software Rostify® als Software-as-a-Service (SaaS) durch die Rostify GmbH an Unternehmen. Sie gelten nur, wenn im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem Einzelvertrag auf sie verwiesen wird.

Version 2.0 · Stand
01.10.2026
Sprache
EnglishDeutsch
Inhalt
18 ·

01Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Anbieter ist die Rostify GmbH, Tigergasse 17, 1080 Wien, Österreich, FN 522237x, Handelsgericht Wien („Rostify“).

1.2 Die AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern schließt Rostify nicht ab.

02Vertragsschluss und Rangfolge

2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn Rostify die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung) oder beide Parteien einen Einzelvertrag unterzeichnen. Als schriftlich gelten auch E-Mail und PDF.

2.2 In Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten geht die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Punkt 13) allen anderen Vertragsbestandteilen vor. Im Übrigen gelten die Vertragsbestandteile bei Widersprüchen in dieser Reihenfolge:

  1. der unterzeichnete Einzelvertrag bzw. die Auftragsbestätigung samt dem darin genannten Angebot,
  2. die im Angebot genannte Fassung der Leistungsbeschreibung „Rostify Product Description“,
  3. diese AGB.

2.3 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit Rostify ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Das gilt auch, wenn der Kunde in seiner Bestellung auf sie verweist.

2.4 Es gilt jeweils die Fassung dieser AGB, die im Angebot genannt ist. Rostify stellt die AGB unter www.rostify.app/de/agb zum Abruf, Speichern und Ausdrucken bereit und übermittelt sie auf Wunsch als PDF.

03Leistungsgegenstand

3.1 Rostify stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit Zugang zur webbasierten Software Rostify® in den im Angebot genannten Modulen über das Internet bereit. Umfang und Funktionen ergeben sich abschließend aus der im Angebot genannten Fassung der Leistungsbeschreibung. Sie beschreibt die Beschaffenheit der Software; eine Garantie liegt nur vor, wenn eine Eigenschaft ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet ist. Angaben auf der Website, in Präsentationen und Werbematerialien sind unverbindlich, soweit sie nicht in die Leistungsbeschreibung aufgenommen sind.

3.2 Rostify betreibt die Software auf eigener oder angemieteter Server-Infrastruktur in Rechenzentren in Österreich, Deutschland und Frankreich. Rostify übergibt keine Programmkopie und keinen Quellcode.

3.3 Rostify entwickelt die Software laufend weiter und spielt neue Versionen ein. Eine neue Version darf Funktionen ändern, wenn die vereinbarten Funktionen gemäß Leistungsbeschreibung in gleichwertiger Form erhalten bleiben.

3.4 Nicht Leistungsgegenstand sind die Internetverbindung des Kunden, seine Endgeräte und Browser sowie Schnittstellen zu Systemen des Kunden, soweit sie nicht im Einzelvertrag vereinbart sind. Individuelle Anpassungen der Software und die Übernahme von Altdaten schuldet Rostify nur, wenn sie im Angebot vereinbart sind.

04Nutzungsrechte und Schutz der Software

4.1 Rostify räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen.

4.2 Der vereinbarte Umfang bemisst sich nach der Anzahl der Teilnehmer (natürliche Personen mit eigenem Benutzerkonto) laut Angebot. Jedes Benutzerkonto ist einer einzelnen Person zugeordnet; die gemeinsame Nutzung von Zugangsdaten ist unzulässig. Der Kunde darf ein Benutzerkonto einer anderen Person zuweisen; die bisherige Person verliert damit den Zugang.

4.3 Der Kunde darf die Software Dritten nicht zur Verfügung stellen, sie nicht vermieten und nicht öffentlich zugänglich machen. Externe Personen, die für den Kunden tätig sind, gelten nicht als Dritte, wenn sie als Teilnehmer lizenziert sind; der Kunde haftet für sie wie für sich selbst.

4.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist dem Kunden untersagt, die Software zu dekompilieren oder auf andere Weise Quellcode, Algorithmen oder Datenstrukturen zu ermitteln, sie zu verändern oder zu vervielfältigen, sie zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts zu nutzen, Wettbewerbern von Rostify Zugang zu gewähren, automatisierte Zugriffe außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen vorzunehmen und ohne Zustimmung von Rostify Last- oder Penetrationstests durchzuführen. Die Rechte des Kunden nach §§ 40d und 40e Urheberrechtsgesetz bleiben unberührt.

4.5 Alle Rechte an der Software, der Leistungsbeschreibung, der Dokumentation und der Marke Rostify® verbleiben bei Rostify. Das gilt auch für Anpassungen, Erweiterungen und sonstige Arbeitsergebnisse, die Rostify für den Kunden erstellt; der Kunde darf sie während der Vertragslaufzeit im Rahmen von Punkt 4.1 nutzen. Rostify darf Anregungen und Rückmeldungen des Kunden unentgeltlich verwenden.

4.6 Die Rechte an den Daten, die der Kunde und seine Teilnehmer in die Software eingeben („Kundendaten“), verbleiben beim Kunden.

05Teilnehmerzahl

5.1 Der Kunde darf die Zahl der Teilnehmer monatlich erhöhen oder verringern. Das Entgelt passt sich ab dem Folgemonat entsprechend an. Die im Angebot genannte Mindestzahl an Teilnehmern wird stets verrechnet.

5.2 Nutzt der Kunde die Software mit mehr Teilnehmern als vereinbart, verrechnet Rostify die zusätzlichen Teilnehmer ab dem Monat der Überschreitung zu den vereinbarten Preisen.

06Betrieb, Wartung und Verfügbarkeit

6.1 Rostify betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und sichert die Kundendaten regelmäßig. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service Level) schuldet Rostify nur, wenn sie im Einzelvertrag vereinbart ist.

6.2 Geplante Wartungsarbeiten führt Rostify vorwiegend zwischen 19:00 und 06:00 Uhr (Wiener Ortszeit) durch und kündigt sie mindestens drei Werktage vorher per E-Mail an die vom Kunden genannten Ansprechpersonen an.

6.3 Rostify darf den Zugang ohne Vorankündigung vorübergehend einschränken, wenn dies zur Abwehr einer akuten Gefahr für die Sicherheit der Software oder der Kundendaten erforderlich ist, insbesondere bei Angriffen auf die Systeme. Rostify informiert den Kunden unverzüglich und stellt den Zugang wieder her, sobald die Gefahr beseitigt ist.

07Support

7.1 Rostify erbringt Service-, Wartungs- und Supportleistungen in dem im Angebot genannten Stundenausmaß. Anfragen richtet der Kunde per E-Mail an die im Angebot genannte Adresse.

7.2 Support leistet Rostify an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich) während der Geschäftszeiten. Nicht verbrauchte Stunden verfallen am Monatsende. Darüber hinausgehende Leistungen verrechnet Rostify nach vorheriger Abstimmung zu den im Angebot genannten Stundensätzen.

7.3 Technikerstunden sind Dienstleistungen. Rostify schuldet sorgfältiges Tätigwerden, jedoch keinen bestimmten Erfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Werk vereinbart ist.

08Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verpflichtet seine Teilnehmer ebenso und informiert Rostify unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

8.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Kundendaten verantwortlich und gibt keine Inhalte ein, die Rechte Dritter verletzen oder Schadsoftware enthalten.

8.3 Der Kunde prüft Ergebnisse der Software (insbesondere Dienstpläne, Zeitkonten, Ruhezeiten und Lizenzfristen) vor ihrer Verwendung auf Plausibilität. Die Verantwortung für den Einsatz des Personals und für die Einhaltung der für ihn geltenden Vorschriften, etwa zu Arbeitszeit, Ruhezeiten, Ermüdungsmanagement und Lizenzen, trägt der Kunde.

8.4 Der Kunde hält während der Vertragslaufzeit ein von der Software unabhängiges Rückfallverfahren für die Dienstplanung bereit, mit dem er den Betrieb bei einem Ausfall der Software für mindestens 72 Stunden aufrechterhalten kann.

8.5 Der Kunde verwendet die Software nicht, um Aufgaben oder Dienste auf Grundlage des individuellen Verhaltens, der Leistung oder persönlicher Merkmale der Beschäftigten zuzuteilen oder deren Leistung und Verhalten zu bewerten, soweit die Leistungsbeschreibung dies nicht ausdrücklich vorsieht.

8.6 Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung per E-Mail mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

09Benachrichtigungen und Planungsvorschläge

9.1 Push-Benachrichtigungen stellt Rostify über die Dienste der Betriebssystemhersteller (Apple, Google), SMS über einen Telekommunikationsdienstleister zu. Zustellung und Zustellzeitpunkt liegen außerhalb des Einflussbereichs von Rostify und sind nicht geschuldet. Benachrichtigungen sind nicht für zeitkritische oder sicherheitsrelevante Alarmierungen bestimmt. SMS werden nur an österreichische Rufnummern und im Umfang des vereinbarten SMS-Pakets versendet.

9.2 Funktionen, die Dienstpläne oder Besetzungen automatisch berechnen oder vorschlagen (etwa „Autoplan“), liefern Vorschläge auf Grundlage der vom Kunden hinterlegten Daten und Regeln. Über Übernahme und Veröffentlichung entscheidet ausschließlich der Kunde. Rostify schuldet nicht, dass ein Vorschlag optimal oder für den Kunden rechtlich zulässig ist.

10Entgelt und Zahlung

10.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.2 Rostify stellt das Entgelt für den im Angebot genannten Abrechnungszeitraum im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern das Angebot keine andere Frist nennt.

10.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie der Pauschalbetrag nach § 458 UGB. Darüber hinausgehende, zweckentsprechende Betreibungskosten ersetzt der Kunde nach § 1333 Abs. 2 ABGB.

10.4 Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, darf Rostify den Zugang nach schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen sperren, bis die Zahlung eingeht. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt während der Sperre bestehen. Die Kundendaten bleiben gespeichert.

10.5 Rostify darf die Preise mit Wirkung für eine Verlängerung anpassen, wenn es dies dem Kunden spätestens vier Monate vor Ende der laufenden Laufzeit schriftlich mitteilt. Der Kunde darf den Vertrag in diesem Fall abweichend von Punkt 11.2 binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.

10.6 Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die Rostify anerkannt hat, die rechtskräftig festgestellt sind oder die mit der Forderung von Rostify in rechtlichem Zusammenhang stehen.

11Laufzeit und Kündigung

11.1 Der Vertrag beginnt zu dem im Angebot genannten Datum und läuft für die dort genannte Erstlaufzeit; ist keine genannt, beträgt sie zwölf Monate.

11.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn ihn keine Partei schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Erstlaufzeit oder der laufenden Verlängerung kündigt.

11.3 Rostify kann den Vertrag außerdem mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen, wenn es den Betrieb der Software insgesamt einstellt.

11.4 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Rostify liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder die Software trotz schriftlicher Abmahnung vertragswidrig nutzt.

11.5 Endet der Vertrag aus einem Grund, den Rostify zu vertreten hat, erstattet Rostify bereits bezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende anteilig. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

12Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung

Dieser Punkt setzt Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um. Die Informationen nach Art. 26, 28 und 29 dieser Verordnung stellt Rostify unter www.rostify.app/de/data-act bereit.

12.1 Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich verlangen, dass Rostify seine exportierbaren Daten an einen anderen Anbieter oder an eine eigene Infrastruktur des Kunden überträgt, oder dass Rostify sie löscht. Mit Abschluss dieses Vorgangs endet der Vertrag, sofern der Kunde nichts anderes erklärt. Endet der Vertrag dadurch vor dem Ende der Erstlaufzeit oder der laufenden Verlängerung, zahlt der Kunde als pauschale Abgeltung der vorzeitigen Beendigung die Nutzungsentgelte bis zum Ende dieser Laufzeit, abzüglich der Aufwendungen, die Rostify erspart, höchstens jedoch sechs Monatsentgelte.

12.2 Exportierbare Daten sind abschließend die folgenden Daten, die der Kunde und seine Teilnehmer eingegeben oder durch ihre Nutzung der Software erzeugt haben: Organisation, Dienststellen und deren Einstellungen; Teilnehmer mit Stammdaten, Kontaktdaten, Rollen und Zuordnungen; Dienste, Dienstarten und Schemata; Dienstpläne einschließlich Soll-Vorgaben, Änderungen, Veröffentlichungen und archivierter Stände; Abwesenheiten, Folgemeldungen, Urlaubsanträge und Urlaubskonten; Wünsche und Diensttausch; Zeiterfassung, Zeitkonten, Überstunden und Überstundenanfragen; Lizenzen, Berechtigungen, deren Verlängerungen und die Lizenzanforderungen je Dienst; OPS-Tagespläne, Sektoren und Sektorzeiten; E-Briefing-Inhalte einschließlich hochgeladener Dateien, Adressaten und Lesebestätigungen; vom Kunden festgelegte Einstellungen, Planungsregeln, Grenzwerte und Textvorlagen; Protokolle der an Teilnehmer versandten Benachrichtigungen und der Anmeldungen der Teilnehmer; die zu diesen Daten gespeicherten Metadaten, insbesondere Zeitpunkt und Urheber von Erstellung und Änderung.

12.3 Rostify stellt die exportierbaren Daten auf Verlangen des Kunden als Dateien in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON) mit einer Beschreibung der Datenstruktur bereit, spätestens bis zum Ende des Übergangszeitraums nach Punkt 12.5.

12.4 Nicht exportierbar sind abschließend Programmcode, Algorithmen und Berechnungslogik der Software, interne Betriebs- und Sicherheitsprotokolle der Infrastruktur von Rostify sowie Zugangsgeheimnisse, die nur dem Betrieb der Software dienen (Passwort-Hashwerte, Sitzungs- und Gerätetoken).

12.5 Nach Ablauf der Kündigungsfrist unterstützt Rostify den Kunden während eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen beim Wechsel, informiert ihn über bekannte Risiken für die Kontinuität und erbringt die vertraglichen Leistungen in dieser Zeit weiter. Ist dieser Zeitraum technisch nicht einhaltbar, teilt Rostify dies binnen 14 Arbeitstagen nach dem Verlangen mit Begründung mit; der Übergangszeitraum beträgt dann höchstens sieben Monate. Der Kunde darf den Übergangszeitraum einmal um einen angemessenen Zeitraum verlängern.

12.6 Nach dem Übergangszeitraum kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen. Danach löscht Rostify die Kundendaten vollständig, einschließlich der Sicherungskopien nach deren regulärem Ablauf, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Rostify bestätigt die Löschung auf Verlangen schriftlich.

12.7 Für Wechsel, Export und Löschung verrechnet Rostify keine Entgelte. Leistungen, die über die Pflichten nach der Verordnung (EU) 2023/2854 hinausgehen, etwa die Umwandlung von Daten in das Format eines anderen Anbieters, verrechnet Rostify nach Aufwand.

12.8 Die Punkte 12.2 bis 12.7 gelten auch bei jedem anderen Ende des Vertrags.

13Datenschutz

13.1 Soweit Rostify personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Rostify Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen dazu eine Vereinbarung gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in Datenschutzfragen Vorrang vor diesen AGB hat.

13.2 Die Datenschutzinformation für Besucher der Website ist unter www.rostify.app/de/datenschutz abrufbar.

14Gewährleistung

14.1 Rostify leistet Gewähr, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Unwesentliche Abweichungen begründen keinen Mangel.

14.2 Rostify behebt gemeldete Mängel nach eigener Wahl durch Korrektur, neue Version oder eine zumutbare Umgehungslösung innerhalb angemessener Frist. Gelingt dies endgültig nicht, kann der Kunde das Entgelt für die Dauer des Mangels angemessen mindern oder den Vertrag bei einem nicht bloß geringfügigen Mangel aus wichtigem Grund kündigen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen; Schadenersatz richtet sich nach Punkt 15.

14.3 Keine Gewähr leistet Rostify für Mängel, die auf eine vertragswidrige Nutzung, auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf Systeme außerhalb des Leistungsgegenstands (Punkt 3.4) oder auf Leistungen Dritter (insbesondere die Zustellung von Benachrichtigungen) zurückgehen.

15Haftung

15.1 Rostify haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz, für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.2 Bei grober Fahrlässigkeit haftet Rostify nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, höchstens bis zur Höhe des Nettoentgelts, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.

15.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Rostify nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesem Fall je Schadensfall und insgesamt je Vertragsjahr mit dem Nettoentgelt begrenzt, das der Kunde in den sechs Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.

15.4 Außer bei Vorsatz und Personenschäden haftet Rostify nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für Mehraufwand für Ersatzpersonal oder Überstunden, Schäden aus nicht, verspätet oder fehlerhaft zugestellten Benachrichtigungen, Betriebsunterbrechungen, Ansprüche Dritter sowie Geldstrafen und Geldbußen, die gegen den Kunden verhängt werden.

15.5 Bei Verlust von Kundendaten haftet Rostify nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung erforderlich ist.

15.6 Rostify haftet nicht für Schäden, die bei Einhaltung der Pflichten des Kunden nach den Punkten 8.3 und 8.4 vermieden worden wären.

15.7 Die Beschränkungen der Punkte 15.2 bis 15.6 gelten nicht, soweit sie gesetzlich unzulässig sind, insbesondere nicht für Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenzugang und der Datennutzung im Sinne des Art. 13 der Verordnung (EU) 2023/2854.

15.8 Schadenersatzansprüche gegen Rostify verjähren binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Dies gilt nicht bei Vorsatz und Personenschäden.

15.9 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Pflichten, solange sie durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs verhindert ist, die sie bei Vertragsschluss nicht vorhersehen konnte (höhere Gewalt), etwa Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, behördliche Anordnungen oder Cyberangriffe, die trotz Maßnahmen nach dem Stand der Technik nicht abgewehrt werden können. Die Pflicht zur Zahlung bereits fälliger Entgelte bleibt davon unberührt.

15.10 Die Haftungsregeln gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Rostify.

15.11 Der Kunde stellt Rostify von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung der Software oder auf den Kundendaten beruhen.

16Vertraulichkeit

16.1 Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags zugänglich werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Erfüllung des Vertrags. Diese Pflicht gilt fünf Jahre über das Vertragsende hinaus; für Geschäftsgeheimnisse von Rostify, insbesondere zur Funktionsweise der Software, gilt sie, solange sie Geschäftsgeheimnisse sind.

16.2 Ausgenommen sind Informationen, deren Offenlegung Gesetz, Gericht, Behörde oder ein Rechnungshof verlangt.

16.3 Rostify nennt den Kunden als Referenz nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.

17Subunternehmer

Rostify darf zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einsetzen. Für Subunternehmer, die personenbezogene Daten verarbeiten, gelten die Regeln der Vereinbarung nach Punkt 13.

18Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

18.2 Rostify darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger, auf einen Erwerber des Geschäftsbereichs Rostify oder auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen übertragen; der Kunde stimmt dem bereits jetzt zu. Rostify informiert den Kunden schriftlich über die Übertragung. Der Kunde darf Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Rostify übertragen.

18.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

18.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt.

18.5 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

18.6 Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

↑ Nach oben